Infos zum E-Bike

Die Vorteile des E-Bikes

  • Ein Akku treibt auf Knopfdruck kleine Nabenmotoren an und hilft bis 25 km/h, dabei muss getreten werden.
  • Gilt als normales Fahrrad, keine Zulassung oder Versicherung nötig.
  • Minimale Ladekosten. Akku kann 800 Mal geladen werden, hält für 40.000 km.
  • Ladezeit KTM e-cross: 3-4 Stunden. Akkukapazität: 355 WH (37 V).
  • Kaufpreis: 2.199 Euro. Gewicht: 21,7 Kilogramm. Der Akku wiegt 3,5 Kilo.

Förderaktion der Stadt Wien und Wien Energie

Seit Jänner fördert die Stadt Wien in Kooperation mit Wien Energie die Anschaffung von stromunterstützten Zweirädern. Gefördert werden insgesamt 1.000 Neufahrzeuge, die zwischen dem 1. Jänner 2010 und dem 31.Dezember 2010 zugelassen werden. Die Förderung beträgt 30% der Anschaffungskosten, bis max. EUR 300,- pro Fahrzeug. Das Gesamtvolumen der Förderungsaktion umfasst also insgesamt € 300.000.

Gefördert wird der Neuerwerb von einspurigen Elektro-Fahrzeugen (Elektro-Roller und- Mopeds, sowie Elektro-Fahrräder). Sie müssen also neu gekauft sein. Die Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und vom Hersteller für straßentauglich erklärt werden. Gebrauchte oder umgerüstete Fahrzeuge werden nicht gefördert.

Die Förderungsaktion ist zeitlich und nach Stückzahl limitiert. Erstzulassung bzw. Ankauf sowie das Ansuchen müssen innerhalb dieses Zeitrahmens getätigt werden. Bis dato hätten bereits knapp 200 Wiener die Förderung in Anspruch genommen.

So einfach geht’s. Bitte übermitteln Sie das Antragsformular, die Kopie Ihres Meldezettels, Original und Kopie des Rechnungsbelegs und die Bestätigung des Händlers über die Einhaltung der Fahrradverordnung an die MA22 – Wiener Umweltschutzabteilung.
Adresse: Dresdner Straße 45, 1200 Wien.
Öffnungszeiten: Mo. bis Mi. und Fr. von 8 bis 15 Uhr, Do. von 8 bis 18 Uhr

Die Förderung wird im Regelfall innerhalb eines Monats auf Ihr Konto überwiesen.

Die Voraussetzungen. Für die Förderung eines Elektro-Fahrrades muss der Hauptwohnsitz in Wien sein. Bei einspurigen Elektro-Kraftfahrzeugen wird statt des Meldezettels der Zulassungsschein in Kopie und zweifacher Ausfertigung benötigt.

Rechtlich gesehen dürfen E-Bikes nur einen Motor haben, der eine Leistung von 600 Watt und eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet. Sonst gilt das E-Bike nicht mehr als Fahrrad, sondern als Moped, was strengere Gesetze wie Ausweis- und Helmpflicht zur Folge hätte.

Um mit dem Drahtesel – mit oder ohne Motor – möglichst problemlos unterwegs sein zu können, will die Stadt auch heuer das Radwegenetz ausbauen. Mit insgesamt 30 Projekten in zwölf Bezirken werden weitere Lücken geschlossen, wodurch das Netz heuer um 25 Kilometer wachse, teilte Verkehrsstadtrat Rudolf Schicker in einer Aussendung mit.

Die Bundeshauptstadt verfügt dann über Radstrecken in der Gesamtlänge von 1.200 Kilometern. Die neuen Wege sind auch schon in der druckfrischen Radkarte eingezeichnet, die kostenlos im Internet unter www.shop-stadtentwicklung.wien.at angefordert werden kann.