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Der Mitsubishi i-MiEV im Crashtest

Der Mitsubishi i-MIEV wird seit Dezember 2010 verkauft und ist das erste Elektrofahrzeug aus einer Serienproduktion.

Grund genug für den ÖAMTC, sich den PKW beim Crashtest näher anzusehen. Der ÖAMTC stellt sogar das Crashtest Video zur Verfügung.

Die Ergebnisse:

Die weit verbreitete Angst, dass Batterie und Spannung im Ernstfall zur Gefahr werden können, hat sich im Crashtest  nicht bestätigt. Das Hochvoltsystem hat sich beim Crashtest einwandfrei abgeschaltet.
Serienmäßig ist der PKW mit Front-, Seiten- und Kopfairbags und mit ESP ausgestattet.

Dennoch, beim Front-Crashtest wurde festgestellt, dass der Innenraum (steife Amaturentafeln, Innenraumstruktur) ein erhöhtes Verletzungsrisiko darstellen.

Für den PKW existiert bereits eine Rettungskarte, dort ist auch erklärt, wie das Hochvoltsystem abgeschaltet werden kann. Die Vorrichtung befindet sich unter dem Fahrersitz, kein idealer Platz, wenn Rettungskräfte schnell handeln müssen.

Der Mitsubishi erreicht ganz gute Ergebnisse, Verbesserungspotenzial ist aber trotzdem vorhanden.

Habt ihr schon Erfahrungen mit Elektroautos sammeln können?

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Sicher unterwegs

Der alt begehrte „Drahtesel“ wird immer beliebter, da stellt sich natürlich die Frage, welche Anforderungen ihr und euer Fahrrad erfüllen müssen:

  • Das Mindestalter beträgt zwölf Jahre, bzw. zehn Jahre, wenn ein Fahrradausweis vorhanden ist.
  • Jene Kinder, die keinen Fahrradausweis besitzen, müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, begleitet werden
  • Das Alkohollimit beträgt 0,8 Promille (Achtung! Bei mangelnder Verkehrszuverlässigkeit kann der Kfz-Führerschein entzogen werden!)

Jedes Rad, das im Straßenverkehr benutzt wird, benötigt laut Gesetz:

  • Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsvorrichtungen
  • Klingel oder Hupe
  • Einen mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer
  • Ein rotes Rücklicht
  • Einen weißen, nach vorne gerichteten Rückstrahler (kann auch mit dem Scheinwerfer verbunden sein)
  • Ein roter, nach hinten wirkender Rückstrahler (kann auch mit dem Rücklicht verbunden sein)
  • Gelbe Rückstrahler an den Pedalen
  • Jedes Rad muss mindestens zwei nach beiden Seiten gerichtete gelbe Rückstrahler besitzen oder Reifen, deren
  • Seitenwände weiß oder gelb rückstrahlend wirken

Natürlich wollen wir euch auch darauf hinweisen, dass das Tragen eines Fahrradhelms – eurer Sicherheit zu liebe – Sinn macht. Beim Kauf solltet ihr unbedingt darauf achten, dass die Außenschale hart ist und aus reflektierendem Material besteht. Luftschlitze sollen durch Luftkanäle verbunden sein und durch vorhandene Gitter einen Insektenschutz bieten. Der Verschlussriemen sollte fix mit dem Helm verbunden sein. Bitte achtet darauf, dass sich der Riemen leicht öffnen und schließen lässt. Weiters muss der Helm der ÖNORM EN 1708 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung in der Helmschale aufweisen.

PS: Für alle E-Bike Fans natürlich auch die Frage, wann gilt mein E-Bike noch als Fahrrad?
Das E-Bike darf nicht mehr als 600 Watt Leistung aufweisen und aus eigner Kraft nicht mehr als 25 km/h auf ebener Fahrbahn erreichen.

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Sicherheitstipp der Polizei

Laut Auskunft der Polizei sind die meisten Diebe nur auf ein Schloss-System spezialisiert. Darum lautet der Tipp der Polizei, man sollte sein Fahrrad immer mit 2 verschiedenen Schlössern sichern.

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Hier habe ich ein Kettenschloss von Trelock und ein Faltschloss von ABUS, beide haben die höchste Sicherheitsstufe, welche diese Hersteller anbieten.

Da ich alle meine Wege mit dem Fahrrad zurücklege, habe ich das eCross sehr oft stehen lassen müssen, auch in der Nacht. Der Nachteil ist, dass beide Schlösser zusammen fast 3 kg wiegen und eine Menge Platz brauchen.

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Alltagstauglichkeit?

Das eCross ist ein super Gerät, keine Frage. Als Fortbewegungsmittel für den Alltag ist es meiner Meinung nach aber nur bedingt tauglich.

Für mich ist das größte Manko, dass ich das eBike nicht gefahrlos abstellen kann. Ich hab den Händler auf ein sicheres Bügelschloss angesprochen. Er hat gemeint, so ein Rad lässt man einfach nicht auf der Strasse stehen. Da hat er wohl recht. Eine Diebstahlversicherung kostet für das eCross pro Jahr 200 Euro aufwärts. Nur schützt auch die Versicherung nicht vor Diebstahl und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Auch wenn sie den Schaden ersetzt. Man will ja ein verlässliches Transportmittel.

Das heißt, das eCross ist ein (teures) Sportgerät und im Alltag derzeit keine Alternative zu konventionellen Fortbewegungsmitteln.

Aus meiner Sicht bestehen für den Alltagseinsatz folgende Voraussetzungen: deutlich niedrigerer Preis (damit auch geringerer Schaden bei Diebstahl bzw. niedrigere Versicherungsprämien) und insgesamt verbesserter Schutz des Rades und der Komponenten vor Diebstahl (hier sind neue Lösungen gefragt).

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Fragen…

Mit diesem Fahrrad fahre ich soviel in Wien, wie noch nie. Deswegen fallen mir jetzt ein paar Dinge besonders auf. Wenn Radfahren gefördert werden soll, dann hab ich ein paar Fragen…

… an die Stadt Wien: Radwege, die plötzlich im Nichts enden, die alle 200 m die Strasse queren, die zugeparkt sind, deren Beschilderung irgendwo endet, etc. sind nicht alltagstauglich. Ist es wirklich unmöglich,  ein zusammenhängendes Netz von sicheren Radwegen zu schaffen?

… an den VOR / die ÖBB: Die Mitnahme vom Fahrrad kostet soviel wie die Fahrt selbst. Bei den Wiener Linien kostet die Mitnahme den halben Einzelpreis, bei Abonnements ist sie inkludiert. Warum geht das nicht bei VOR und ÖBB?

… an Wien Energie: Sie fördern aktuell Fahrräder, die einen hohen Anschaffungspreis haben. Können Sie nicht auch normale Fahrräder, die Infrastruktur und die ÖV- Beförderung (s.o.) fördern?

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Neun Fragen und Antworten zum E-Bike (Artikel im Standard)

Der “Konsument” hat E-Bikes getestet!

Artikel vom 27.  Mai 2010….. sehr informativ!

bitte hier klicken!

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