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Sicher unterwegs

Der alt begehrte „Drahtesel“ wird immer beliebter, da stellt sich natürlich die Frage, welche Anforderungen ihr und euer Fahrrad erfüllen müssen:

  • Das Mindestalter beträgt zwölf Jahre, bzw. zehn Jahre, wenn ein Fahrradausweis vorhanden ist.
  • Jene Kinder, die keinen Fahrradausweis besitzen, müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, begleitet werden
  • Das Alkohollimit beträgt 0,8 Promille (Achtung! Bei mangelnder Verkehrszuverlässigkeit kann der Kfz-Führerschein entzogen werden!)

Jedes Rad, das im Straßenverkehr benutzt wird, benötigt laut Gesetz:

  • Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsvorrichtungen
  • Klingel oder Hupe
  • Einen mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer
  • Ein rotes Rücklicht
  • Einen weißen, nach vorne gerichteten Rückstrahler (kann auch mit dem Scheinwerfer verbunden sein)
  • Ein roter, nach hinten wirkender Rückstrahler (kann auch mit dem Rücklicht verbunden sein)
  • Gelbe Rückstrahler an den Pedalen
  • Jedes Rad muss mindestens zwei nach beiden Seiten gerichtete gelbe Rückstrahler besitzen oder Reifen, deren
  • Seitenwände weiß oder gelb rückstrahlend wirken

Natürlich wollen wir euch auch darauf hinweisen, dass das Tragen eines Fahrradhelms – eurer Sicherheit zu liebe – Sinn macht. Beim Kauf solltet ihr unbedingt darauf achten, dass die Außenschale hart ist und aus reflektierendem Material besteht. Luftschlitze sollen durch Luftkanäle verbunden sein und durch vorhandene Gitter einen Insektenschutz bieten. Der Verschlussriemen sollte fix mit dem Helm verbunden sein. Bitte achtet darauf, dass sich der Riemen leicht öffnen und schließen lässt. Weiters muss der Helm der ÖNORM EN 1708 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung in der Helmschale aufweisen.

PS: Für alle E-Bike Fans natürlich auch die Frage, wann gilt mein E-Bike noch als Fahrrad?
Das E-Bike darf nicht mehr als 600 Watt Leistung aufweisen und aus eigner Kraft nicht mehr als 25 km/h auf ebener Fahrbahn erreichen.

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